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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DAVITASPORTS GmbH

Rechteinhaberin von Austria`s New Footballstar (nachfolgend ANFS)

  1. Geltung, Vertragsabschluss
    1. Die DAVITASPORTS GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen
      ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
      Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich
      auf sie Bezug genommen wird.
    2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem ANFS
      Lifestyle Partner (nachfolgend Kunde genannt) sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur
      schriftlich bestätigt werden.
    3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im
      Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen
      Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
    4. Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich die
      nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ soweit sich nicht aus dem Angebot
      von DAVITASPORTS oder aus der/den schriftlichen Vereinbarung(en) der Vertragsparteien
      etwas anderes ergibt.
      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
      so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
      Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
      wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
    5. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
    6. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen
      Auftrag (Auftrag mittels Lizenzantrag) des Kunden per Mail und dessen Annahme durch die
      Agentur (Rechnungsstellung) zustande, wobei die Annahme durch schriftliche Bestätigung
      inkl. Zusendung der Gesamtrechnung erfolgt.
    7. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Aufträge vom Kunden anzunehmen.
  2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Kundenaufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als
      angenommen, sofern die Agentur nicht anderweitig klar zu erkennen gibt, dass der Auftrag
      angenommen wurde.
      Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im
      Teilnahmeantrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der
      schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben
      Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
    2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere elektronische Dateien) sind vom Kunden zu
      überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden auf Fehler vom Kunden
      zu prüfen und zu beanstanden. Bei nicht geleisteter Reklamation des Kunden gelten sie
      vom Kunden als genehmigt.
    3. Die Leistung der Agentur ist erbracht, wenn der Kunde über das MY HAPPY GOAL
      Mehrwertsystem auf der ANFS Homepage (Bereich: MY HAPPY GOAL Bundesland und
      Branchenzugehörigkeit) die Möglichkeit erhalten hat, seine jeweiligen Angebote, seine
      Adresse und das Logo zu installieren, sowie der Kunde das entsprechende Gratis
      Warenpaket erhalten hat.
    4. Der Kunde erhält exklusiv das Recht, dass er in den Filialen für die er bei der Agentur eine
      Teilnahmelizenz erhalten hat Produkte und Artikel von ANFS zu verkaufen. Des weiteren
      verpflichtet sich der Kunde, diese ANFS Ware sorgfältig bis zum Verkauf zu lagern.
    5. Die Agentur behält sich das Recht vor, das Angebot an Leistungen auch während der
      Vertragslaufzeit zu erweitern, ohne dass damit eine Änderung der vereinbarten jährlichen
      Teilnahmegebühr einhergeht.
    6. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle notwendigen Informationen
      und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
    7. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung
      gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder
      sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung
      derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch
      genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche
      Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
  3. Vorzeitige Auflösung
    1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung
      aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich
        wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
      2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14
        Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines
        fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
      3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf
        Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur
        eine taugliche Sicherheit leistet;
      4. über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein
        Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
        abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
      5. der Kunde seiner Angebotsleistung zu der er sich über die ANFS Homepage gegenüber
        Verbrauchern bei Vorlage des MY HAPPY GOAL Coupons verpflichtet hat nicht oder
        nicht ausreichend nachkommt.
    2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung
      aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt,
      trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des
      Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
  4. Teilnahmebetrag
    1. Der Lizenzbetrag zur Nutzung der Vorteile von MY HAPPY GOAL über ANFS beträgt als
      Frühstarterbonus jährlich einmalig € 975. Der Lizenzbetrag für das Normalpaket beträgt €
      1.450 für ein Jahr bis zum 31.12.2009
    2. Die Teilnahme als ANFS Scout ist kostenlos und zu einem einmaligen Betrag zum Erwerb der
      ANFS Scout ID Card in Höhe von € 29 im Jahr möglich.
    3. Die Teilnahme als Fußballtalent am Sichtungs- und Förderkonzept ist kostenlos.
  5. Laufzeiten
    Die Teilnahmelaufzeiten verlängern sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht von einen der beiden
    Parteien 3 Monate vor Ablauf der Teilnahme oder Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
  6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    1. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung
      fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart
      werden.
    2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
      Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des
      Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
      zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst
      jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines
      Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die
      Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur
      Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur
      aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich
      anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
    5. Die Agentur verpflichtet sich in dem Falle gegenüber dem ANFS Scout, der rechtmäßiger
      Inhaber der offiziellen ANFS Scout ID Card ist, dass wenn ein über ihn bei ANFS registrierter
      Fußballer mittels des ANFS Sichtungs- und Förderkonzept bei einem nationalen oder
      internationalen Profi-Fußballverein einen Profi-Vertrag erhält, mit Zahlung des ersten Profi-
      Gehaltes des Profi-Fußballverein an den vom Scout registrierten Fußballer die jeweils im
      ANFS Scout Vertrag fällige Prämie zu zahlen.
  7. Markenrecht, Eigentumsrecht und Urheberrecht
    1. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Teilnahmelizenz das Recht der Nutzung für den
      vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anders lautender Vereinbarung darf der Kunde
      die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von
      Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die
      vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten
      Teilnahmebeitrages voraus.
    2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
      Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit
      ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich
      geschützt sind - des Urhebers zulässig.
    3. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung mit angemessenen Beitrag.
      Rechtmäßiger Inhaber von Lizenzen oder Scout ID Card ist man dann, wenn der dazu
      jeweils fällige Beitrag bezahlt ist.
    4. Wird die Agentur nach erfolgter Konzeptions-Präsentationen endgültig vom potentiellen
      Kunden nicht beauftragt, so verbleiben sämtliche dem Kunden überlassenen
      Präsentationsunterlagen im Eigentum der Agentur und sind vom Kunden an die Agentur auf
      Verlangen herauszugeben, es sei denn, die Beteiligten haben etwas anderes vereinbart.
    5. Werden die im Zuge einer Präsentation der Agentur eingebrachten Ideen und Konzepte
      nicht verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte
      anderweitig zu verwerten.
    6. Sämtliche Präsentationsunterlagen, Konzeptionen, Coaching- und Seminarinhalte sowie das
      Wissen des CIRCLE POINTING COACHING Programms nach dem DAVITANTEN-Prinzip sind
      urheber- und markenrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum der Agentur.
  8. Termine
    1. DAVITASPORTS ist stets bemüht, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten.
    2. DAVITASPORTS befindet sich erst dann in Terminverzug, wenn ihr vom Kunden eine
      mindestens 14-tägige Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt wurde und diese
      erfolglos abgelaufen ist. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang eines Schreibens mit
      Nachfristsetzung an DAVITASPORTS.
    3. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt des Verzuges
      besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens DAVITASPORTS. Unabwendbare
      oder unvorhersehbare Ereignisse, so insbesondere Lieferverzug bei Auftragnehmern von
      DAVITASPORTS, entbinden DAVITASPORTS jedenfalls von der Einhaltung vereinbarter
      Liefertermine.
  9. Kennzeichnung
    1. Der Kunde erhält von der Agentur ein POS Werbepaket, bestehend aus einem Aufkleber mit
      der Benennung“ Offizieller Lifestyle Partner von ANFS“ und einem ANFS Plakat. Der Kunde
      verpflichtet sich den Aufkleber und das Plakat gut sichtbar in seinen Geschäftsräumen
      anzubringen.
    2. Der Kunde darf in allen Medien und auch auf seinem Geschäftspapier bzw. Visitenkarten
      mit seinem Unternehmen als „Offizieller Lifestyle Partner von ANFS“ werben.
    3. Der Kunde berechtigt die Agentur, in allen Werbemaßnahmen ganz besondere im Bezug
      auf der ANFS Homepage, auf die Vorteile des Unternehmen des Kunden werblich
      hinzuweisen.
  10. Gewährleistung
    1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach
      Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach
      Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt
      die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungsund
      Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von
      Mängeln ausgeschlossen.
    2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf
      Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur
      wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur
      Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur
      ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für
      die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall
      stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der
      Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften
      (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
    3. Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche,
      insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit
      durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom
      Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Das Recht zum Regress
      gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung. Die
      Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
  11. Haftung
    1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder
      Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare
      oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden
      wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
      Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das
      Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
    2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur
      erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
      ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche
      für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet
      die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
      Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige
      Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
    3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des
      Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.
      Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  12. Datenschutz
    Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden
    bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für
    Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke
    automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist
    einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Informations- und Werbezwecken bis auf
    Widerruf zugesendet wird, sowie er darüber auch telefonisch informiert werden kann. .
    Ebenfalls stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die Agentur ihm vor Ende der
    vereinbarten Laufzeit ein Angebot zur Vertragsverlängerung schriftlich und/oder telefonisch
    unterbreitet.
  13. Anzuwendendes Recht
    Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie
    Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen
    materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht
    anzuwenden. Erfüllungsort ist Salzburg. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige
    Gericht der Stadt Salzburg als vereinbart.

Stand 03/2008